2022_09_12_Auslegungshinweise_CoBaSchuV
wegweiser_zum_umgang_mit_corona_an_schulen (Stand 10.11.2022)
Hier eine kurze Zusammenfassung:
- Die Vorlage eines Negativnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht ist nicht mehr erforderlich.
- Es muss keine medizinische Maske mehr in der Schule getragen werden.
- Der Mindestabstand gilt ebenfalls nicht mehr.
- Im Unterricht dürfen Lebensmittel verarbeitet werden.
- Musikunterricht kann ohne Einschränkungen stattfinden.
- in geschlossenen Räumen ist auf eine angemessene und regelmäßige Belüftung zu achten
- Allen Schülerinnen und Schülern , den Lehrkräften sowie dem sonstigen Personal werden Antigen-Selbsttests für die freiwillige Testung zu Hause zur Verfügung gestellt.
- Schülerinnen und Schüler, die selbst an SARS-CoV-2 erkrankt sind, müssen 5 Tage zu Hause bleiben oder auch noch länger, solange Krankheitssymptome vorliegen.
- Schülerinnen und Schüler, die mit einer mit dem SARS-CoV-2-Virus infizierten Person in einem Haushalt leben oder in engem Kontakt mit einer infizierten Person waren, müssen trotzdem am Unterricht teilnehmen.
- Im Fall einer Infektion einer Mitschülerin oder eines Mitschülers wird empfohlen, in der betroffenen Klasse für den Rest der Woche eine medizinische Maske zu tragen.
- Es wird weiterhin regelmäßig in den Klassenräumen gründlich gelüftet.
- Für Schulfahrten gelten die Vorgaben am Zielort.
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