Das aktuelle Hygienekonzept der Grundschule Buchenbusch entspricht dem Hygieneplan 10.0 des Hessischen Kultusministeriums, gültig ab 02.05.2022.
Hier eine kurze Zusammenfassung:
- Die Vorlage eines Negativnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht ist nicht mehr erforderlich.
- Es muss keine medizinische Maske mehr in der Schule getragen werden.
- Der Mindestabstand gilt ebenfalls nicht mehr.
- Im Unterricht dürfen wieder Lebensmittel verarbeitet werden.
- Musikunterricht kann wieder ohne Einschränkungen stattfinden.
- „Allen Schülerinnen und Schülern , den Lehrkräften sowie dem sonstigen Personal werden wöchentlich zwei Antigen-Selbsttests für die freiwillige Testung zu Hause zur Verfügung gestellt. […]
Die Art der Ausleihe wird noch durch einen gesonderten Erlass geregelt.
- Im Fall einer Infektion wird empfohlen, in der betroffenen Klasse für den Rest der Woche eine medizinische Maske zu tragen.
- Es wird weiterhin regelmäßig in den Klassenräumen gründlich gelüftet.
- Schülerinnen und Schüler können nur dann von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit werden, wenn sie selbst oder Angehörige ihres Haushalts im Fall einer Infektion mit SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären.
- Für Schulfahrten gelten die Vorgaben am Zielort.
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