2022_09_12_Auslegungshinweise_CoBaSchuV

wegweiser_zum_umgang_mit_corona_an_schulen (Stand 10.11.2022)

 

Hygieneplan 10.0

 

 

 

 

Hier eine kurze Zusammenfassung:

 

  • Die Vorlage eines Negativnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht ist nicht mehr erforderlich.
  • Es muss keine medizinische Maske mehr in der Schule getragen werden.
  • Der Mindestabstand gilt ebenfalls nicht mehr.
  • Im Unterricht dürfen Lebensmittel  verarbeitet werden.
  • Musikunterricht kann ohne Einschränkungen stattfinden.
  • in geschlossenen Räumen ist auf eine angemessene und regelmäßige Belüftung zu achten
  • Allen Schülerinnen und Schülern , den Lehrkräften sowie dem sonstigen Personal werden  Antigen-Selbsttests für die freiwillige Testung zu Hause zur Verfügung gestellt.

 

  • Schülerinnen und Schüler, die selbst an SARS-CoV-2 erkrankt sind, müssen 5 Tage zu Hause bleiben oder auch noch länger, solange Krankheitssymptome vorliegen.
  • Schülerinnen und Schüler, die mit einer mit dem SARS-CoV-2-Virus infizierten Person in einem Haushalt leben oder in engem Kontakt mit einer infizierten Person waren, müssen trotzdem am Unterricht teilnehmen.
  • Im Fall einer Infektion einer Mitschülerin oder eines Mitschülers wird empfohlen, in der betroffenen Klasse für den Rest der Woche eine medizinische Maske zu tragen.
  • Es wird weiterhin regelmäßig in den Klassenräumen gründlich gelüftet.
  • Für Schulfahrten gelten die Vorgaben am Zielort.

 

 

 
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