Die Schutzmaßnahmen Corona gelten z.Zt. nicht mehr.

2023-05-05T19:54:30+02:0014. August 2020|

2022_09_12_Auslegungshinweise_CoBaSchuV wegweiser_zum_umgang_mit_corona_an_schulen (Stand 10.11.2022)   Hygieneplan 10.0         Hier eine kurze Zusammenfassung:   Die Vorlage eines Negativnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht ist nicht mehr erforderlich. Es muss keine medizinische Maske mehr in der Schule getragen werden. Der Mindestabstand gilt ebenfalls nicht mehr. Im Unterricht dürfen Lebensmittel  verarbeitet werden. Musikunterricht kann ohne Einschränkungen stattfinden. in geschlossenen Räumen ist [...]